Nunmehr nach 3 Jahren schuldenfrei !


Restschuldbefreiungsverfahren auf 3 Jahre ab 01.10.2020 eingeführt.

 

Lassen Sie sich kompetent beraten.


Selbstverständlich sind wir berechtigt Pfändungsschutzkonto- (P-Konto) Bescheinigungen gem. 850k ZPO auszustellen. Gleichfalls natürlich auch eine P-Konto Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages gem. § 903 ZPO.


Gerne klären wir Sie über alle Möglichkeiten im Zusammenhang mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren auf.


Die Schufa löscht Einträge über Restschuldbefreiungen nach Privatinsolvenzen ab sofort (28.03.2023) schon nach sechs Monaten statt wie bisher nach drei Jahren. So solle "Klarheit und Sicherheit" für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden, erklärte Vorstandsmitglied Ole Schröder am Dienstag (28.03.2023) in Wiesbaden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VI ZR 225/21) in Karlsruhe ein Verfahren zu der Speicherfrist bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ausgesetzt.

Mit einer Entscheidung des EuGH ist im Sommer 2023 zu rechnen.