*DAV-Fortbildungsbescheinigung - Transparenz durch Fortbildung.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt seit 2006 seinen Mitgliedern, die sich regelmäßig fortbilden und dies dem DAV nachweisen, ein Fortbildungszertifikat aus.
Weitere Informationen über die Fortbildungsbescheinigung finden Sie beim Deutschen Anwaltverein.